Testament

Über den Tod hinaus leben unterstützen…
Wer von uns befasst sich schon gerne mit dem Tod oder mit der Frage, was uns erwartet, wenn wir diese Welt verlassen müssen. Wir wissen nicht, wann dieser Zeitpunkt kommt, was wir jedoch wissen ist, dass der Tod für uns alle unausweichlich am Ende unseres Lebensweges steht. Tröstlich ist für die meisten von uns der Glaube an die andere Welt jenseits der Regenbogenbrücke, wo wir geliebte Menschen und Vierbeiner wiedertreffen werden.
Es ist nur allzu gut nachvollziehbar, dass wir uns mit diesem Thema meist eher zögerlich auseinandersetzen und doch möchten wir Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es möglich ist, den im Tierschutz gestrandeten Lebewesen über den Tod hinaus zur Seite zu stehen.

Durch Ihr Testament…
Mi
t dem Einsatz unseres Vereins als Begünstigter eines Geldbetrages, einer Immobilie oder sonstigen Wertgegenständen ist es möglich Ihre Tierliebe zu vervielfältigen, denn dieses Vermächtnis kommt ausschließlich den Tieren in unserer Obhut zugute.
In Deutschland haben Tiere leider kein gesetzliches Erbrecht, so dass ein tierisches Familienmitglied ohne eine ausdrückliche Willensbekundung in Ihrem Testament nicht berücksichtigt würde.
Wenn Sie also selber Tierhalter/in sind, können Sie im Rahmen des Testamentes natürlich auch verfügen, dass der Tierschutzverein Kreis Aachen e.V mit den zur Verfügung gestellten Geldmitteln dafür Sorge zu tragen hat, dass Ihre tierischen Lebensbegleiter bestmöglich versorgt und in ein liebevolles Zuhause vermittelt werden. Das wir uns auch nach einer Vermittlung regelmäßig nach dem Wohlergehen dieser Tiere erkundigen ist für uns selbstverständlich.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass alle Zuwendungen aus Ihrem letzten Willen zu 100 % den Tieren zufließen, da wir beim zuständigen Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sind.
Bitte achten Sie bei der Abfassung Ihres Testamentes darauf, dass das Schriftstück Ihren Vor- und Nachnamen, eventuell Ihren Geburtsnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre genaue Anschrift sowie Ort und Datum der Verfassung enthält. Das Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar verfasst und beglaubigt sein. Inzwischen gibt es bezüglich der notwendigen Formalien vielfältige Informationen im Internet oder Sie wenden sich an einen Notar Ihres Vertrauens.
Sollten Sie diese Möglichkeit der Unterstützung für sich in Betracht ziehen, so können Sie selbstverständlich auch persönlich mit uns in Kontakt treten, um weitere Fragen mit uns zu besprechen. Als Ansprechpartner steht Ihnen die Vorsitzende des Vereins, Frau Tatjana Büscher telefonisch unter 0177–4680484 oder per Mail an vorstand@tierschutz-kreis-aachen.de zur Verfügung.

An dieser Stelle möchten wir uns dafür bedanken, dass Sie sich überhaupt mit diesem schwierigen Thema auseinandersetzen und sich Zeit für unseren Text genommen haben. Vielleicht konnten wir mit unseren Ausführungen dazu beitragen, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass ein Testament auch eine Möglichkeit bietet, Tierschutztieren über den eigenen Tod hinaus eine Zukunft zu geben!